Finanzierung und Förderungen

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Wir helfen, Ihre Investition zu finanzieren – von der Programmauswahl bis zur Abrechnung der Förderung.

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Kurzes Gespräch & erste Einschätzung

Adresse der Immobilie, Gebäudetyp, geplanter Umfang, geschätztes Budget.

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Auswahl des Programms und der Finanzierungsvariante

Wir vergleichen die verfügbaren Wege (Zuschuss / Steuerermäßigung / Raten / Leasing) und zeigen die beste Kombination.

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Angebot und Kostenvoranschlag von GLAZE

Wir erstellen Varianten (z. B. Eco / Pro / Elite) mit Aufschlüsselung der förderfähigen Positionen.

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Antragstellung

Wir bereiten die erforderlichen Unterlagen vor, füllen den Antrag aus und führen die Korrespondenz.

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Entscheidung und Umsetzung

Nach Bewilligung der Mittel führen wir die Montage gemäß Zeitplan und Programmanforderungen durch.

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Abrechnung und Betreuung nach der Montage

Wir reichen die Abrechnung ein, übergeben Protokolle und Rechnungen; Service und Garantiesupport verfügbar.

Benötigen Sie eine Finanzierung?

Wir füllen alle erforderlichen Unterlagen aus und reichen sie ein.
Finanzierung
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Welche Förderung gibt es für Fenster und Türen?

Die zentrale Förderung für Fenster, Außentüren, Tore und Vorhangfassaden ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Sie wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt.

Gefördert werden unter anderem:

  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Außentüren und -toren
  • Erneuerung oder Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen)
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen

Voraussetzung ist ein Bestandsgebäude: Der Bauantrag bzw. die Bauanzeige muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen.

Wichtig für die Einordnung: Die Zuständigkeit ist geteilt. Das BAFA fördert Maßnahmen an der Gebäudehülle und weitere Effizienzmaßnahmen, die KfW ist für die Heizungsförderung zuständig.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Der Zuschuss ist ein prozentualer Anteil an den förderfähigen Ausgaben – kein Festbetrag. Die konkrete Höhe hängt vom Umfang der Maßnahme und vom Gebäude ab.

Position Wert
Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen 300 € brutto
Grundfördersatz 15 % der förderfähigen Ausgaben
iSFP-Bonus (mit individuellem Sanierungsfahrplan) + 5 %
Höchstgrenze förderfähiger Ausgaben – 1. Wohneinheit 30.000 €
Höchstgrenze – 2. bis 6. Wohneinheit je 15.000 €
Höchstgrenze – ab der 7. Wohneinheit je 8.000 €
Erhöhte Höchstgrenze mit iSFP – 1. Wohneinheit 60.000 €

Zum iSFP-Bonus: Der Bonus von 5 % wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € bei Gebäuden mit einer Wohneinheit gewährt. Bei mehreren Wohneinheiten erhöht sich dieses Mindestvolumen entsprechend. Der Bonus bezieht sich nur auf den Betrag, der das Mindestinvestitionsvolumen übersteigt.

Das bedeutet in der Praxis: Bei einer Sanierung mit Fenstern und Türen im oberen Bereich sind die Höchstgrenzen oft die eigentliche Begrenzung – nicht der Prozentsatz. Wir prüfen das für Ihr Objekt konkret.

Voraussetzungen und technische Anforderungen

Die Förderung ist an technische Mindestanforderungen gebunden, die in der Förderrichtlinie festgelegt sind. Diese betreffen unter anderem die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) der eingebauten Bauteile. Die konkreten Grenzwerte prüfen wir für Ihr Objekt anhand der aktuell gültigen Richtlinie – wir arbeiten hier bewusst nicht mit pauschalen Zusagen.

Verbindlich gilt:

  • Ein Energieeffizienz-Experte (EEE) ist bei Maßnahmen an der Gebäudehülle zwingend einzubinden. Er ist für die technische Planung und den Nachweis verantwortlich.
  • Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Was vor der Antragstellung eingebaut oder beauftragt wird, ist in der Regel nicht förderfähig.
  • Maßnahmen müssen zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes führen.

Einen geeigneten Energieeffizienz-Experten finden Sie über die von der Deutschen Energie-Agentur (dena) bereitgestellte Plattform energie-effizienz-experten.de.

Der Weg zum Zuschuss – Schritt für Schritt

  1. Energieeffizienz-Experten (EEE) einbinden – er übernimmt die energetische Bewertung und Planung.
  2. Technische Projektbeschreibung (TPB) – der EEE erstellt eine TPB der geplanten Maßnahme und übergibt Ihnen die TPB-ID.
  3. Förderantrag stellen – online im BAFA-Portal, mit der TPB-ID. Dies muss vor Beginn der Arbeiten erfolgen.
  4. Montage durchführen – gemäß der beschriebenen und beantragten Maßnahme.
  5. Technischer Projektnachweis (TPN) – nach Fertigstellung bestätigt der EEE mit dem TPN, dass die umgesetzte Maßnahme die Anforderungen erfüllt. Sie erhalten die TPN-ID. Diese ist zwei Monate gültig.
  6. Verwendungsnachweis einreichen – über das Online-Formular im BAFA-Portal; danach erfolgt die Auszahlung.

Hinweis: Seit dem 21.07.2026 müssen für Förderanträge nach den neuen Förderkonditionen neue TPB-IDs generiert werden.

Energieberatung und iSFP – bis zu 850 € zusätzlich

Die Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) bezuschusst die Beratung selbst – und legt gleichzeitig die Grundlage für den iSFP-Bonus in der BEG:

Fall Zuschuss
Ein- oder Zweifamilienhäuser 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, max. 650 €
Wohngebäude ab drei Wohneinheiten 50 %, max. 850 €
Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) + 250 € einmalig, bei Erläuterung in der Eigentümerversammlung

Wichtig: Ein in der EBW geförderter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist die Voraussetzung dafür, dass der iSFP-Bonus in der BEG berücksichtigt werden kann. Die Bearbeitung der EBW-Anträge dauert derzeit etwa zwei Wochen.

Nichtwohngebäude und gewerbliche Kunden

Auch für Nichtwohngebäude und Unternehmen gibt es passende Wege:

  • BEG EM – Nichtwohngebäude: Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle, ebenfalls über das BAFA.
  • Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN): geförderte Beratung für gewerbliche und kommunale Objekte.
  • Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW): Zuschuss und Kredit für Effizienzmaßnahmen im Unternehmen selbst – in sechs Modulen, u. a. Querschnittstechnologien (Modul 1), Prozesswärme aus erneuerbaren Energien (Modul 2), Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Energiemanagement-Software (Modul 3), Optimierung von Anlagen und Prozessen (Modul 4), Transformationspläne (Modul 5) und Elektrifizierung kleiner Unternehmen (Modul 6).
  • Heizungstausch: wird nicht über das BAFA, sondern über die KfW gefördert. Bei einer Sanierung mit Heizungstausch prüfen wir beide Wege parallel.

Was GLAZE für Sie übernimmt

  • Einordnung Ihres Vorhabens und Prüfung, welches Programm passt
  • Erstellung eines Kostenvoranschlags mit den Angaben, die der Energieeffizienz-Experte benötigt
  • Fertigung und Montage gemäß der beantragten Maßnahme
  • Bereitstellung der Unterlagen für den Verwendungsnachweis: Rechnungen, Fachunternehmererklärung, technische Produktdaten und Nachweise
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit Ihrem Energieeffizienz-Experten

Was wir nicht sind: Wir sind kein Energieberatungsbüro und kein Energieeffizienz-Experte. Die technische Projektbeschreibung (TPB), den technischen Projektnachweis (TPN) und den Sanierungsfahrplan erstellt der von Ihnen beauftragte EEE. Wir bereiten die für ihn relevanten Unterlagen zu den von uns gelieferten Bauteilen vollständig auf.

Wichtiger Hinweis

Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechts- oder Förderberatung und keine verbindliche Zusage dar. Förderprogramme, Fördersätze, Höchstgrenzen und technische Anforderungen können sich jederzeit ändern.

Maßgeblich sind ausschließlich die aktuell gültigen Förderrichtlinien und die Entscheidung der bewilligenden Stelle (BAFA bzw. KfW). Ein Anspruch auf eine bestimmte Förderhöhe kann daraus nicht abgeleitet werden.

Stand der Angaben: 14.10.2026. Quellen: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa.de) – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle sowie Energieberatung für Wohngebäude.

Wir prüfen für Ihr konkretes Objekt, welche Variante in Frage kommt – vor Auftragserteilung und vor Beginn der Arbeiten.

Förderung Schritt für Schritt

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Wir beraten Sie, welches Programm zu Ihrem Vorhaben passt, und bereiten die Unterlagen vor.

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